Jahresabschluss innerhalb der Wertgrenzen des $2 BibuG
Alle Unternehmen – mit Ausnahme von kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern – sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss hat ein getreues Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens zu vermitteln. Er informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und ist die Grundlage für die jährliche Steuerbemessung und Sozialversicherung der Selbständigen.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Was wir noch für Sie tun können.
Gerne beraten, unterstützen und helfen Ihnen bei weiteren, für Sie, relevanten Themen.
Alle Rechtsformen
Jahresabschlüsse aller Rechtsformen
Einnahmen-Ausgaben
Erfassen aller Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben
Offenlegung
Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht
Sozialversicherung
Bemessung der Sozialversicherung der Selbständigen